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Den Kirchenvorständen eine starke Stimme geben

Evangelische Kirche hofft auch im Dekanat Nassauer Land auf hohe Beteiligung

RHEIN-LAHN. (1. Juni 2021) Am 13. Juni werden in mehr als 1000 Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) neue Kirchenvorstände gewählt, in Zeiten der Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung. Trotzdem hoffen die Wahlvorstände im Dekanat Nassauer Land auf eine hohe Wahlbeteiligung. Überall werden auch neue 16 EKHN MeineWahl sp 540x250 01 03Wege für die Stimmabgabe beschritten. Die Evangelischen im Dekanat Nassauer Land können ihre Stimmen diesmal nicht nur in Wahllokalen oder per Briefwahl abgeben. Es besteht außerdem die Möglichkeit, online für Kandidatinnen und Kandidaten abzustimmen, die in den kommenden sechs Jahren die Geschicke der Gemeinde leiten sollen.

„Hoffentlich gehen viele Menschen wählen, von jung bis alt!“, sagt Ursel Lichius, die 36 Jahre in dem Gremium der Kirchengemeinde Hömberg-Zimmerschied wirkte. „Es braucht Vielfalt in den Kirchenvorständen, damit alle Interessen vertreten werden“, ist ihr wichtig. Gerade in einer Zeit, wo so viel nach dem Sinn des Lebens gefragt werde, brauche es einer Kirche, die Halt gebe. Zwar seien die Angebote für Kinder bis zu Senioren während der Corona-Pandemie stark eingeschränkt, aber selbst in dieser zeigte der Kirchenvorstand auch in Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde Dausenau Kreativität: ein Filmteam entstand, um zu Weihnachten und Ostern Video-Gottesdienste zu drehen, und die Hömberger Kirche kann sogar als Teststation genutzt werden, was allen Menschen der Region zu Gute kommt.

16 EKHN MeineWahl sp 540x250 01 02Stellvertretend wirbt Lichius in einem Werbespot der Landeskirche für die Teilnahme an der Wahl und vertritt dort mit der 275 Evangelische zählenden Kirchengemeinde Hömberg-Zimmerschied vor allem die kleinen und ländlichen Gemeinden des Kirchengebiets der EKHN. „Unsere Kirche lebt davon, dass viele mitmachen“, betont in dem Clip der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung. Als „Herz der Kirche“ trügen die Vorstände die Verantwortung in den mehr als 1.000 Gemeinden, so die Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf weiter. Gemeinsam mit Ulrich Oelschläger, dem Präses der EKHN-Synode, werben sie: „Geben Sie Ihrem Kirchenvorstand eine starke Stimme!“ Das zweiminütige Video ist unter anderem auf der Internetseite des Dekanats Nassauer Land sowie der EKHN und in den Sozialen Netzwerken der hessen-nassauischen Kirche zu sehen. Neben Hömberg-Zimmerschied kommt in dem Clip auch die mit 8000 Mitgliedern größte EKHN-Kirchengemeinde Langen zu Wort.

a Logo EKHN KV Wahl2021 MeinWahlAm 13. Juni sind 1,2 Millionen Evangelische im hessen-nassauischen Kirchengebiet zwischen Lahnstein und Neckarsteinach sowie Alzey und Schlitz aufgerufen, ihre Kirchenvorstände neu zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder ab 14 Jahren. Rund 10.000 Kandidierende stehen in 1.059 Gemeinden zur Wahl.

Kirchenvorstände gelten als besonderes evangelisches Markenzeichen. Sie sind für den Kurs der Gemeinde vor Ort verantwortlich und entscheiden beispielsweise über die neue Pfarrerin ebenso wie über die Dachsanierung und die Ausrichtung der kirchlichen Kindertagesstätte. Sie werden für sechs Jahre gewählt. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. September 2021.

Alle Informationen zur Kirchenvorstandswahl auch online unter www.meinewahl.de und dem Hashtag #MeineWahl2021

 

Zahlen und Fakten zur Kirchenvorstandswahl

• Insgesamt sind nach aktuellen Zahlen in den 1.059 Kirchengemeinden der EKHN über 1,2 Millionen Evangelische ab 14 Jahren zur Wahl aufgerufen. 129 Kirchengemeinden mit über 220.000 Wahlberechtigten bieten erstmals eine Online-Wahl an. Die dafür notwendige Online-Registrierung ist noch bis 7. Juni möglich. Mai. Für die reine Briefwahl haben sich angesichts der Corona-Pandemie in diesem Jahr 642 Kirchengemeinden mit über 700.000 Wahlberechtigten entschieden. 288 Kirchengemeinden führen eine Wahl in klassischen Wahllokalen unter besonderen Hygienestandards durch, für die knapp 340.000 Menschen wahlberechtigt sind.

• Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde und geistlich und rechtlich für das Gemeindeleben verantwortlich. Kirchenvorstandswahlen gelten als evangelisches Markenzeichen und als ein Kernstück der Ordnung der Kirche, die von Vorständen und Synoden geleitet wird.

• Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahlen sind alle Evangelischen ab 14 Jahren, gewählt werden können evangelische Gemeindemitglieder ab 18 Jahren und – in manchen Gemeinden – Jugendmitglieder. Die Kirchenvorstandswahlen finden alle sechs Jahre statt. Für die Wahlen wird mit dem Slogan „Evangelisch. Meine Wahl!“ und dem Hashtag #Meinewahl2021 geworben. www.meinewahl.de

• Die Kirchenvorstände haben je nach Gemeindegröße zwischen 4 und 21 Mitglieder. Im Jahr 2015 wurden 9.838 Mitglieder in Vorstände gewählt, davon waren 58,8 Prozent Frauen.  Die Wahlbeteiligung betrug – bezogen auf alle beteiligten Gemeinden – durchschnittlich 18,5 Prozent. Im Dekanat Nassauer Land lag sie 2015 bei knapp 29 Prozent.

• Die EKHN baut sich „von der Basis her“, von den Gemeinden auf. Nach dem Amtsantritt wählen die neuen Kirchenvorstände jeweils Delegierte in die Dekanatssynoden der jeweiligen Regionen, die wiederum die Mitglieder der Kirchensynode bestimmen, des obersten Gremiums der EKHN.

• Für die Durchführung der Kirchenvorstandswahlen sind die Kirchengemeinden selbst verantwortlich. Sie konnten auch über die Einteilung der Wahlbezirke entscheiden und das Wahlverfahren im Einzelnen festlegen. So gibt es – unterschiedlich in einzelnen Gemeinden – neben der Möglichkeit im Wahllokal bzw. per Briefwahl zu wählen, auch die Online-Wahl und die „Allgemeine Briefwahl“ für alle. Bei dieser Wahlform erhalten alle Wahlberechtigten die Unterlagen zur Briefwahl automatisch zugestellt.

• Zu „Jugendmitgliedern im Kirchenvorstand“ können junge Gemeindemitglieder ab 14 Jahren gewählt werden. Damit macht es die EKHN zum zweiten Mal möglich, dass Jugendliche mit Rede- und Antragsrecht aktiv am Entscheidungsprozess der Leitung der Gemeinde mitwirken können. Erstmals gab es bei der vorhergehenden Wahl im Jahr 2015 sogenannte „Jugenddelegierte“.

• Nach den Wahlen am 13. Juni 2021 wird die neue Wahlperiode für die Kirchengemeinden am Mittwoch, 1. September 2021, beginnen. Beginn der neuen Wahlperiode der Dekanatssynoden ist der 1. Januar 2022. Die neue, 13. Kirchensynode der EKHN konstituiert sich dann am 19. Mai 2022.