
Verwaltungs-Reformen sollen, müssen und werden kommen
Heimische Kirchensynodale erhoffen sich Entlastung – In Herbsttagung Doppel-Haushalt verabschiedet
FRANFURT/RHEIN-LAHN. (1. Dezember 2025) In Frankfurt ist am Samstag die Herbsttagung der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) zu Ende gegangen. Wichtige Themen wurden dabei beraten wie etwa der Haushalt fürs kommende Jahr und das erklärte Einsparziel von 140 Millionen Euro bis zum Jahr 2030. In Gesetz gegossen wurde ebenso die bereits seit einigen Jahren noch als Ausnahme geübte Praxis, dass auch Menschen ohne Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche in Arbeitsfeldern der EKHN angestellt werden können. In erster Lesung wurden außerdem die Vorschläge für eine umfassende Verwaltungsreform vorgestellt.
Der Vorschlag aus der Kirchenleitung, den der Leiter der EKHN-Kirchenverwaltung Lars Fuchs-Esterhaus dem Gremium vorstellte, sieht vor, dass in allen Nachbarschaftsräumen obligatorisch hauptamtliche Verwaltungsleitungen eingerichtet werden mit fachlich qualifizierten Menschen. Aus den Regionalverwaltungsverbänden sollen zwei fachlich orientierte Dienstleistungszentren werden. Das Credo des Verwaltungschefs: „Nur eine gemeinsame kirchliche Verwaltung könne eine gute sein.
„Ich hatte noch weitaus mehr Emotionalität in der Debatte befürchtet“, sagte die Kirchensynodale und Präses des evangelischen Dekanats Nassauer Land Astrid Ellermann aus Aull nach der Beratung des Tagesordnungspunktes. Aber es scheine sich die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass es ohne Verwaltungsreform nicht geht. „Die Reform kommt“, war auch Ute Feuerstake aus Nassau überzeugt, aber es müsse noch viel dafür gearbeitet werden. „Sie muss kommen“, wurde Pfarrer Lukas Hille aus Altendiez noch deutlicher, der erstmals als Vertreter des Dekanats an einer Synode teilnahm und gleich einen Antrag für den Gesetzentwurf einbrachte. Dass Leute, die derzeit überlastet seien, durch eine Reform entastet werden müssen, darüber herrsche Einigkeit, so der Theologe. Die Sorge, die er in seiner Antragsbegründung formulierte: „Dass damit auch die Kontrolle, die Macht, über die Bereiche, für die wir Verantwortung übernehmen, nach oben fließt.“ Dabei gehe es ihm nicht ums operative Geschäft, die alltägliche Arbeit, sondern um Grenzfälle. Im Konfliktfall solle die Entscheidungsgewalt bei denjenigen leitenden Gremien der Ebenen liegen, bei dem die Verwaltungsleitung angesiedelt ist.
Ein anderer für Astrid Ellermann wichtiger Punkt, der zu klären ist: Wer übernimmt die Aufgaben, die derzeit die Regionalverwaltungen für die Kindertagesstätten sei es in kirchengemeindlicher oder gemeindeübergreifender Trägerschaft ausüben? Bis zur Veraschiedung eines „Verwaltungs-Neuordnungsgesetzes“ wird also nicht nur nach Überzeugung der drei Kirchensynodalen aus dem Dekanat Nassauer Land noch viel Wasser den Rhein und die Lahn herunterfließen.
Fest beschlossen wurden die Finanzpläne für die kommenden zwei Jahre. Die Synode verabschiedete den Doppelhaushalt 2026/2027. Für nächstes Jahr ist ein Gesamtvolumen von knapp 746 Millionen Euro vorgesehen, für 2027 rund 737 Millionen Euro. Trotz der unsicheren wirtschaftlichen Lage rechnet die EKHN in beiden Jahren mit jeweils rund 500 Millionen Euro Einnahmen aus der Kirchensteuer. Das wären 43 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr veranschlagt. Zur Deckung der Haushalte müssen jeweils über 50 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden.
Der größte Anteil im Budget entfällt weiterhin auf die Personalaufwendungen: jährlich über 340 Millionen Euro für mehr als 20.000 Beschäftigte. 247 Millionen Euro hiervon entfallen auf die Gehälter und Versorgungsverpflichtungen im Pfarrdienst. Darüber hinaus werden den Gemeinden und Dekanaten in beiden Haushaltsjahren jeweils rund 260 Millionen Euro zugewiesen. Etwa 45 Millionen Euro aus dem gesamtkirchlichen Etat fließen jährlich unter anderem in die Arbeit in Kindertagesstätten. Rund 22 Millionen Euro werden als Zuschuss direkt für die diakonische Arbeit und den Entwicklungsdienst bereitgestellt. Zudem sollen jährlich rund 5 Millionen Euro in Maßnahmen zum Klimaschutz investiert werden.
Mit der Änderung des Mitarbeitergesetzes soll jetzt auch Menschen ohne christliche Religionszugehörigkeit noch leichter ermöglicht werden, für die evangelische Kirche zu arbeiten. Das „Kirchengesetz über Anforderungen an die berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Mitarbeitsgesetz = MAG)“ orientiert sich an einer Vorlage der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD). (bcm/ag)
Hier finden Sie einen zusammenfassenden Bericht des Evangelischen Medienhauses über die Herbsttagung.
Zu den Fotos:
Die Kirchensynodalen aus dem Dekanat Nassauer Land Ute Feuerstake, Astrid Ellermann und Lukas Hille (von links) erhoffen sich Entlastungen durch eine Verwaltungsreform, die jetzt erarbeitet werden soll. Tempo und Offenheit wünschen sie sich auch bei der Digitalisierung. Viele Themen diskutierte die EKHN-Kirchensynode während ihrer Herbsttagung in Frankfurt. Unter anderem wurde die Pröpstin für Nordnassau Sabine Bertram-Schäfer wiedergewählt. Fotos: Matern
