ekhn2030: Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht
Zukunftsprozess der Landeskirche nimmt Form an – Gesetzentwürfe vorbereiten
DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (5. Juli 2021) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) befindet sich mitten in einem Zukunftsprozess. Angesichts tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen und knapper werdender Ressourcen hat sie 2019 mit „ekhn2030“ begonnen, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Mit Blick auf eine breite Beteiligung und Meinungsbildung, die spätestens Anfang kommenden Jahres in Gesetzentwürfe und Beschlussvorlagen einfließt, hier einige Informationen zu dem von der Kirchensynode eingeleiteten Prozess:
Die EKHN will sich als offene, mitglieder- und gemeinwesenorientierte Kirche weiterentwickeln. Ihr Anspruch ist es dabei, eine öffentliche Kirche, nah und in vielfältiger Weise bei den Menschen zu sein und Menschen miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gilt es, angesichts künftig deutlich geringerer Kirchensteuereinnahmen Möglichkeiten zu finden, die Haushaltsausgaben bis 2030 um 140 Millionen Euro strukturell zu reduzieren. Eine Steuerungsgruppe unter Vorsitz des Kirchenpräsidenten Dr. Volker Jung beauftragt hierzu die Erarbeitung von Vorschlägen, die der Kirchensynode vorgestellt werden. Alle Arbeitsbereiche in der EKHN sind hierbei im Blick.
Eine wesentliche Rolle in dem Prozess soll die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden in Nachbarschaftsräumen mit multiprofessionellen Teams aus Pfarrpersonen, Gemeindepädagogen und -pädagoginnen, in Verbindung mit Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern sowie eine gemeinsame Gebäudenutzung spielen. Der Prozess ist jederzeit aktuell im Internet zu verfolgen. Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht. Mitglieder der Steuerungsgruppe informieren auf Dekanatssynoden und in anderen Gremien.
Die EKHN-Synode wird sich bei ihrer Tagung am 11. September 2021, der Herbsttagung vom 24. bis 27. November 2021 sowie der Tagung am 12. März 2022 mit ersten Gesetzesentwürfen und Beschlussvorschlägen befassen. Danach wird die neu konstituierte Synode weitere Beschlüsse fassen.
Infos mit Kirchenpräsident Volker Jung und dem Leiter der Kirchenverwaltung Heinz Thomas Striegler gibt es in zwei Zoom-Veranstaltungen am 6. und 15. Juli.
Themenbereiche ekhn2030
De folgenden Querschnittsthemen (QT) betreffen alle Arbeitsbereiche:
QT1: Ekklesiologische Grundlagen und Kirchenentwicklung
QT2: Digitalisierung
QT3: Klimaschutz und Nachhaltigkeit
QT4: Wirtschaftlichkeit und Ergebnisorientierung
QT5: Verwaltungsentwicklung
Folgende Arbeitspakete (AP) wurden vereinbart:
AP1: Förderung von Öffnung, Kooperation und Zusammenschlüssen
AP2: Pfarrstellen und Verkündigungsdienst
AP3: Gebäude: Qualitativer Konzentrationsprozess
AP4: Kindertagesstätten: Qualitativer Konzentrationsprozess
AP5: Beihilfe und Versorgung
AP6: Zukunftskonzept Kinder und Jugend
AP7: Zukunftskonzept Junge Erwachsene und Familien
AP8: Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
AP9: Handlungsfelder und Zentren
Diese Prüfaufträge hat die Kirchensynode erteilt:
1.: Zuweisungen an ökumenische Einrichtungen und Werke
2.: Abbau gesamtkirchlicher Genehmigungsvorbehalte
Hier gibt es mehr Informationen
Auf dieser Website sind unter anderem alle Drucksachen zu finden, die der Synode vorgelegt werden, im Original und in kurzen Zusammenfassungen. Außerdem gibt es eine Broschüre „Gründe für den Einsparbedarf in Höhe von 140 Millionen Euro“. Kontaktmailadresse für Fragen und Anregungen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!